Aktuelle Corona-Info: Seit dem 01.01.2023 gibt es keine Einschränkungen mehr
Nach Rücksprache mit der Leitung, dem Team und dem Elternbeirat sind ab dem 01.01.2023 ALLE Einschränkungen aufgehoben.
Es bleiben nur noch die folgenden Empfehlungen bestehen:
- Empfehlung zum Tragen einer medizinischen/FFP2-Maske für die Eltern
Information zu den aktuellen Quarantäneregelungen finden Sie unter: www.hessen.de
Die FAQs des Gesundheitsamtes finden Sie unter: https://www.wiesbaden.de
Aktuelle Corona-Info: Umsetzung Corona-Regeln ab dem 07.05.2022
Nach Rücksprache mit der Leitung, dem Team und dem Elternbeirat sind ab sofort fast alle Einschränkungen aufgehoben.
Es gibt Empfehlungen und das Ampelsystem wird beibehalten:
- Empfehlung zum Tragen einer medizinischen/FFP2-Maske für die Eltern
- Freiwillige Testung vorab wird empfohlen
- Das Ampelsystem wird in der jetzigen Form beibehalten und erst einmal nicht erweitert
- Das Händewaschen mit den Kindern beim Bringen wird beibehalten
- Die freiwillige Testmöglichkeit für Kinder wird weiterhin bestehen bleiben, bis alle bereitgestellten Lolli-Tests aufgebraucht sind
Nachfolgend erhalten Sie Informationen vom Gesundheitsamt über das aktuelle Vorgehen in Kitas:
Vorgehen bei einem positiven Antigen-Schnelltest
- Liegt bei einer Person ein positiver Antigen-Schnelltest vor, muss unverzüglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zur Vorlage des PCR-Ergebnisses muss sich die Person in häusliche Absonderung begeben.
Vorgehen bei einem bestätigten Fall (positiver PCR-Test)
- Der Isolationszeitraum für positiv getestete Personen beträgt fünf Tage ab dem ersten Test.
- Falls Krankheitssymptome für COVID-19 nach den fünf Tagen Isolation weiter bestehen, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt (§ 4 CoBaSchuV). In diesen Fällen sollte nach dem fünften Tag dann auch ein Arzt aufgesucht werden.
- Eine Quarantäne für Kontaktpersonen wird laut CoBaSchuV nicht mehr verpflichtend angeordnet.
Das Gesundheitsamt benötigt KEINE Informationen zu Kontaktpersonen.
Information zu den aktuellen Quarantäneregelungen finden Sie unter: www.hessen.de
Unsere FAQs finden Sie unter: https://www.wiesbaden.de
Abgelaufene Corona-Info: Umsetzung neue Regeln ab dem 02.05.2022
Nach Rücksprache mit der Leitung, dem Team und dem Elternbeirat haben wir uns gemeinsam auf folgende neue Regeln ab dem kommenden Montag, den 02.05.2022 geeinigt.
- Die Gruppentrennung wird aufgehoben
- Die Maskenpflicht wird grundsätzlich für alle aufgehoben, jedoch
- gibt es die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen/FFP2-Maske für die Eltern
-
- Das Tragen der Masken für das Personal wird aufgehoben
- Die Testpflicht für Besucher und auch für die Elternstunden im Haus wird aufgehoben
- Eine freiwillige Testung vorab wird empfohlen
AUFHEBUNG Abholen Kontaktpersonen:
Kontaktpersonen bei positivem Fall – Änderung auf Folgetag:
- Kommt es zu einem bestätigen positiven Testergebnis, müssen die Kontaktkinder am gleichen Tag in der Einrichtung abgeholt werden
- Die Kontaktkinder dürfen DIREKT am NÄCHSTEN TAG nach Vorlage eines offiziellen Tests wieder in die KITA kommen
- Das Ampelsystem wird in der jetzigen Form aufgrund der hohen Infektionszahlen beibehalten und erst einmal nicht erweitert
- Das Händewaschen mit den Kindern beim Bringen wird beibehalten
- Die freiwillige Testmöglichkeit für Kinder wird weiterhin bestehen bleiben, bis alle bereitgestellten Lolli-Tests aufgebraucht sind
Der Erlass für Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege vom 04. November 2021 gilt weiterhin. Sollte sich Ihre Meldung auf einen positiven Antigentest oder einen positiven PCR Test bei Kindern, pädagogischem Personal bzw. anderen Mitarbeitenden beziehen, bitten wir Sie die unten genannten Maßnahmen umzusetzen. Sie erhalten diesbezüglich keine weitere Email. Das Gesundheitsamt Wiesbaden wird die Situation in Kitas weiterhin beobachten und sich mit Ihnen bei spezifischen Fragen bzw. sofern die Notwendigkeit für weitere Maßnahmen gesehen wird, in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV, Stand: 17. Januar 2022.
- Meldung über einen pos. Antigen-Schnelltest (Verdachtsfall) – PCR steht aus
- Bis zur Vorlage vom PCR-Ergebnis der Verdachtsperson müssen sich die ENGEN Kontaktpersonen häuslich absondern.
- Die Eltern der betroffenen Gruppe werden entsprechend informiert und gebeten auf mögliche, auftretende Symptome bei Ihren Kindern zu achten und ggf. abklären zu lassen.
Weiteres Vorgehen:
- Ist der PCR-Test der Verdachtsperson negativ sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen und die engen Kontaktpersonen/ Kinder können zurück in die Kindertageseinrichtung.
- Ist der PCR-Test der Verdachtsperson positiv müssen alle engen Kontaktpersonen in Quarantäne.
- Meldung – PCR positiv (bestätigter Fall)
- Alle ENGEN Kontaktpersonen müssen in Quarantäne.
- Die engen Kontaktpersonen werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Die engen Kontaktpersonen erhalten dann eine Quarantäneanordnung per Postversand vom Gesundheitsamt.
- Die Eltern werden entsprechend informiert und gebeten auf mögliche, auftretende Symptome bei Ihren Kindern zu achten und ggf. abklären zu lassen.
Allgemeines:
ENGE Kontaktpersonen sind alle Kinder sowie das pädagogische Personal die bekanntermaßen in den vorausgegangenen 2 Tagen vor Symptombeginn bis zum Test engen Kontakt (vor allem in der Gruppe) zu der infizierten Person hatten. Insofern keine Symptome bei der positiv getesteten Person bestanden, zählen für die Ermittlung der engen Kontaktpersonen die 2 Tage vor dem positiven Test. Nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) betreffend das Kontaktpersonenmanagement ist anzunehmen, dass es sich bei Personen derselben Betreuungsgruppe um enge Kontaktpersonen handelt (s. auch Erlass vom 04. November 2021).
Die Quarantänezeit für enge Kontaktpersonen beträgt 10 Tage.
- Tag 1 der Quarantäne ist der erste volle Tag nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person. Es besteht die Möglichkeit, die Quarantänezeit zu verkürzen.
Für die Verkürzung der Quarantänezeit für Kinder unter 6 Jahren + Kinder die noch nicht eingeschult sind gilt:
- Verkürzung der Quarantänezeit frühestens am Tag 5 der Quarantäne
- Voraussetzung zum vorzeitigen Beenden der Quarantänezeit ist:
ODER
- Antigen-Test negativ (Kein Selbsttest!)
Für die Verkürzung der Quarantänezeit für ungeimpfte Personen (ODER doppelt geimpft OHNE Auffrischungsimpfung ODER 2. Impfung > 3 Monate) gilt:
- Verkürzung der Quarantänezeit frühestens am Tag 7 der Quarantäne
- Voraussetzung zum vorzeitigen Beenden der Quarantänezeit ist:
ODER
- Antigen-Test negativ (Kein Selbsttest!)
Bitte beachten:
Keine Quarantäne für Kontaktpersonen gilt in folgenden Fällen:
Geimpfte Personen:
- geboosterte Personen (d.h. dreifach geimpft) ODER
- „frisch“ doppelt Geimpfte (d.h. Personen deren zweite Impfung mindestens zwei Wochen und maximal drei Monate zurückliegt)
Genesene Personen:
- „frisch“ Genesene (d.h. Personen deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt) ODER
- geimpfte Genesene (d.h. Personen die entweder eine maximal drei Monate zurückliegende erste Impfung oder eine zweite Impfung erhalten haben)
Der Isolationszeitraum für positiv getestete Personen (hier: Kinder bzw. Mitarbeitende in Kitas) beträgt 10 Tage. Es besteht die Möglichkeit die Isolation frühestens am Tag 7 der Isolation mittels negativem PCR-Befund (ODER positivem PCR-Befund mit CT > 30) ODER negativem Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest!) zu verkürzen (siehe Coronaschutzverordnung – CoSchuV vom 17.01.2022).
Geschwisterkinder von ENGEN Kontakt-Kindern müssen nicht in Quarantäne.
Information zu den aktuellen Quarantäneregelungen finden Sie unter: www.hessen.de
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